Häufige Fragen
Aus welchem Herkunftsland wird Ihre neue Mitarbeiterin bzw. Ihr neuer Mitarbeiter nach Deutschland einreisen? Wird ein Visum benötigt?
Angehörige der EU-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können grundsätzlich ohne Visum nach Deutschland einreisen. Im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit haben sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
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Benötigt der potenzielle Mitarbeiter einen Aufenthaltstitel/ eine Arbeitserlaubnis?
Je nach Herkunftsland des Zuwanderers bestehen verschiedene Wege der Einreise nach Deutschland und einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung.
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Ein Familienmitglied arbeitet und lebt bereits in Deutschland. Unter welchen Voraussetzungen können weitere Familienangehörige immigrieren?
Entscheidend dafür ist zunächst das Herkunftsland. Einen Informationsüberblick finden Sie hier.
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Ist der ausländische Berufsabschluss des potenziellen Mitarbeiters in Deutschland anerkannt?
Zunächst sollte geklärt werden, ob der ausländische Berufsabschluss adäquat zum ausgeschriebenen Stellenprofil sowie grundsätzlich mit einem deutschen Beruf vergleichbar ist.
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