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Eckpunkte für Fachkräftezuwanderungsgesetz - Ausländische Fachkräfte sollen leichter einwandern können

Koalition will Arbeitsmarkt für Bewerber aus Nicht-EU-Staaten öffnen - Verbesserungen auch für Geduldete

Berlin. Seit Jahren diskutiert die Bundespolitik über ein Einwanderungsgesetz. Nun hat sich die Große Koalition auf ein entsprechendes Eckpunktepapier verständigt, das die Grundlage für eine gesetzliche Regelung bilden soll. Vorgesehen ist, dass vor allem die Hürden für Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sinken. Allerdings müssen die Bewerber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die "Freie Presse" beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Regierungsplänen.

Für wen soll das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz gelten?
Es richtet sich an Fachkräfte aus Ländern, für die nicht die Freizügigkeitsregeln der Europäischen Union gelten. [...] Das neue Gesetz soll für Akademiker genauso gelten wie für Handwerks- oder Gesundheitsberufe. Zudem soll es abgelehnten Flüchtlingen mit einer Duldung den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

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Was ist für ausländische Facharbeiter geplant?
Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten sollen künftig zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate nach Deutschland kommen dürfen. Voraussetzung sind eine qualifizierte Ausbildung sowie ausreichend Deutschkenntnisse. Außerdem müssen die ausländischen Bewerber während der Jobsuche ihren Unterhalt selbst bestreiten. Eine vergleichbare Regelung gibt es schon für Hochschulabsolventen. Eine "Zuwanderung in die Sozialsysteme" soll es nach dem Willen der Koalition ebenso wenig geben wie einen Rechtsanspruch auf Einreise. Somit entscheiden letztlich die deutschen Botschaften im Ausland, ob ein Visum erteilt wird. Die neue Möglichkeit soll auf fünf Jahre befristet werden.

Haben deutsche Jobbewerber Vorrang vor ausländischen?
Nur noch in Ausnahmefällen, etwa in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit. Auch im Falle einer Konjunkturkrise soll die Vorrangprüfung wieder gelten dürfen. Dann wäre der Arbeitgeber vor der Einstellung eines ausländischen Bewerbers wieder zum Nachweis verpflichtet, keinen einheimischen Arbeitssuchenden für eine freie Stelle zu finden. Angesichts des aktuellen Fachkräftemangels dürfte die Vorrangprüfung derzeit aber nur in wenigen Regionen bundesweit zur Anwendung kommen.

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Wie reagieren Wirtschaft und Gewerkschaften?
Der Arbeitgeberverband BDA spricht sich für die Pläne aus. Fachkräftezuwanderung werde damit nicht mehr auf Engpassberufe beschränkt, sondern orientiere sich am tatsächlichen Bedarf. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht von einem ersten Schritt, sieht aber an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf.


Quelle: Freie Presse vom 04.10.2018, …