Anerkennungszuschuss ab 01.12.2016 - Förderung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Fachkräfte, die eine berufliche Qualifizierung im Ausland erworben haben, können diese in Deutschland anerkennen lassen. Das Verfahren der Anerkennung ist jedoch mit diversen Kosten verbunden, welche insbesondere für Beschäftigte eine Hürde sind, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifizierung arbeiten und nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet nun eine neue Fördermaßnahme an, die Anerkennungssuchende finanziell unterstützt. Zuschüsse werden u. a. bei Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten, Verfahrensgebühren sowie für die Beschaffung relevanter Nachweise bewilligt.
Die Antragstellung zum Anerkennungszuschuss kann über die IBAS-Beratungsstelle in Chemnitz als zuleitende Stelle erfolgen (IBAS Chemnitz, E-Mail: ibas-chemnitz@sfrev.de, Telefon: +49 371 3560218).
Auch die Industrie- und Handelskammer Chemnitz berät zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie über die neue Fördermöglichkeit (Frau Antje Seltmann, E-Mail: antje.seltmann@chemnitz.ihk.de, Telefon: +49 371 6900-1451).