Abschlüsse anerkennen
Das Onlineportal www.anerkennung-in-deutschland.de der Bundesregierung informiert rund um das Thema der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland. Wann ist eine berufliche Anerkennung notwendig? Wie läuft das Verfahren ab und welche Anerkennungsstelle ist für den Beruf zuständig?
Das BQ-Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie informiert unter www.bq-portal.de detailliert zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen. Auch Unternehmen finden hier Informationen, um besser einschätzen zu können, ob die Bewerberin oder der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle die richtige Qualifikation mitbringt.
Die Datenbank "anabin" unter www.anabin.kmk.org unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Bewertung ausländischer Qualifikationen und Bildungsnachweise.
Unter www.zuwanderung.sachsen.de informiert der Freistaat Sachsen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - ein wichtiger Faktor, damit die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland gelingt.


Auch das IQ Netzwerk Sachsen bietet unter www.anerkennung-sachsen.de Informationen zu Anerkennungsmöglichkeiten von ausländischen Qualifikationen. Es berät Anerkennungsinteressierte im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung-IQ“ und verweist an die zuständigen Stellen.
- Übersicht zur beruflichen und akademischen Anerkennung
- Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren - zum Beispiel für Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten oder Verfahrensgebühren - können seit Dezember 2016 auch durch den Anerkennungszuschuss finanziert werden. www.anerkennungszuschuss.de