Einreise

Ihr Unternehmen möchte eine Arbeitskraft aus dem Ausland einstellen? Informationen zum Visum für Deutschland, zu Einreise-Bestimmungen, Antragsformulare sowie Ansprechpartner im Herkunftsland finden Sie im Onlineportal „Make it in Germany“ oder beim Auswärtigen Amt.

Exkurs Familienzusammenführung

Ihre Fachkraft aus dem Ausland möchte langfristig in Deutschland arbeiten und plant nun ihre Familie nachzuholen? Welche Regelungen für die Zusammenführung von Familien nach Deutschland gelten, erfahren Sie hier.


Häufige Fragen

Aus welchem Herkunftsland wird Ihre neue Mitarbeiterin bzw. Ihr neuer Mitarbeiter nach Deutschland einreisen? Wird ein Visum benötigt?

Angehörige der EU-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können grundsätzlich ohne Visum nach Deutschland einreisen. Im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit haben sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen. Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, muss aber rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung beantragt werden. Ansprechpartner ist die örtliche Ausländerbehörde im Landkreis oder der Stadt.

Angehörige aus allen übrigen Staaten müssen vor der Einreise bei ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft im Herkunftsland) ein Visum beantragen.

Welches Visum benötigt Ihre neue Fachkraft?

Je nachdem, zu welchem Zweck man nach Deutschland einreisen will, gibt es unterschiedliche Arten von Visa. Kommt man zum Arbeiten nach Deutschland, muss dafür ein entsprechendes Arbeitsvisum beantragt werden. Außerdem gibt es unter anderem Visa für eine Ausbildung, für ein Praktikum oder zur Arbeitsplatzsuche. Auch die Qualifikation kann von Bedeutung sein.

Weitere Informationen

Wie kann Ihre gewünschte Fachkraft ein Visum beantragen? Wie läuft der Einreiseprozess ab? Welche Unterlagen sind nötig? Welche Gebühren fallen an?

Eine interaktive Übersicht zeigt den Weg nach Deutschland vom Visum bis zur Einreise. Informationen zu Visumgebühren, Bearbeitungsdauer sowie notwendige mehrsprachige Antragsunterlagen gibt es auch beim Auswärtigen Amt.


Kristin Kocksch

Telefon: +49 3733 145 109
kocksch@wfe-erzgebirge.de

Nora Bräuer

Telefon: +49 3733 145 165
braeuer@wfe-erzgebirge.de

Kathrin Stellmacher

Telefon: +49 3733 145 161
stellmacher@wfe-erzgebirge.de

Sara Unger

Telefon: +49 3733 145 162
unger@wfe-erzgebirge.de

Theresia Wanke

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Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Gemeinsam strukturieren wir mit Ihnen die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten hinsichtlich Einreise und Visum für Ihre neue Fachkraft aus dem Ausland. Wir bieten Ihnen Informationen im Überblick und stellen für Sie Kontakte zu Behörden im Erzgebirgskreis her.


Ihre Ansprechpartner

Kristin Kocksch

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Ihr Kontakt zu unseren Partnern in Behörden und Fachstellen im Erzgebirgskreis


Ausländerbehörde

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Ordnungsangelegenheiten
Sachgebiet Migration und Personenstandswesen
Paulus-Jenisius-Straße 43
D-09456 Annaberg-Buchholz

Ansprechpartner:
Sachgebietsleiter Herr Enrico Müller
Telefon: +49 3733 831-5200
Fax: +49 3733 831-855200
E-Mail:
kreispolizeibehoerde@kreis-erz.de
www.kreis-erz.de


Agentur für Arbeit

Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz
Ansprechpartner:
Frau Cornelia Rosch (Arbeitgeber-Service Annaberg und Marienberg)
Frau Heike Leupolt (Arbeitgeber-Service Aue-Schwarzenberg und Stollberg)
bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner

Außerdem können Sie die Dienstleistungen des „Internationalen Personalservice“  der Bundesagentur für Arbeit nutzen:

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Internationaler Personalservice (IPS)
Henriette-Heber-Straße 6,
01069 Dresden

Kontakt:
Teamleiterin Andrea Degenkolbe
Telefon: +49 351 28851850
E-Mail:
ZAV-IPS-Sachsen@arbeitsagentur.de