Aufenthalt und Arbeitserlaubnis
Einen guten Informationsüberblick für Unternehmen hinsichtlich Regelungen zu Beschäftigung und Arbeitsmarktzugang gibt es im Onlineportal „Make it in Germany“.
Wissenswertes zum Thema Aufenthalt in Deutschland bietet außerdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Auch der Freistaat Sachsen informiert unter www.zuwanderung.sachsen.de zur Zuwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern und Fachkräften. Hier gibt es auch einen interaktiven Wegweiser zum Aufenthaltsrecht, z. B. ob individuell ein Aufenthaltstitel benötigt wird und welcher in Frage kommt.
Für den Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Erwerbstätigkeit ist in den meisten Fällen auch eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Weiterführende Informationen der Bundesagentur für Arbeit
zur Arbeitsmarktzulassung (Merkblatt „Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland“)
Weitere Informationen bieten auch folgende thematischen Infoblätter des IQ Netzwerkes Sachsen:


Exkurs: Fachkräfte aus den Westbalkanstaaten
Für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegovina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien) gelten seit Anfang 2016 vereinfachte Regelungen hinsichtlich Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsmarktzugang.