Neu im Fachkräfteportal: Gehaltsangaben & weitere Verbesserungen
Gehaltsangaben direkt in der Stellenanzeige
Ab sofort lassen sich im Fachkräfteportal Erzgebirge Gehaltsspannen direkt in Stellenanzeigen hinterlegen. Zur Auswahl stehen Jahresgehalt oder Stundenlohn. Erfasst wird jeweils eine Spanne mit Untergrenze und Obergrenze.
Auslöser für die neue Funktion ist das Entgelttransparenzgesetz, das ab Juni 2026 gilt. Danach gewinnen Gehaltsangaben in Stellenanzeigen deutlich an Gewicht. Für Unternehmen mit regelmäßig im Schnitt 200 oder mehr Beschäftigten wird die Angabe sogar verpflichtend. Das Fachkräfteportal bietet dafür nun eine einfache Lösung direkt im bestehenden System.
Mehr Komfort bei Anzeige, Suche und Barrierefreiheit
Zudem wurde weitere Verbessungen im Portal vorgenommen:
- Verbesserte Barrierefreiheit im Frontend, z. B. bei Kontrasten, Lesbarkeit, Bedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.
- Optimiertes Matching zwischen Stellenanzeigen und Talentepool. Entscheidend sind dabei aussagekräftige Schlagworte in den Anzeigen. Wer mindestens drei Schlagworte hinterlegt, kann passende Kandidatinnen und Kandidaten gezielter erreichen.
- Erleichtert wurde auch die Gestaltung der Anzeigen. Der Editor unterstützt Tabellen besser, übernimmt Inhalte aus Word sauberer und macht die Vorschau einfacher.
Weiterentwicklung mit klarem Fokus regionale Wirtschaft
Die neuen Funktionen stehen für einen Kurs, den das Fachkräfteportal Erzgebirge seit Jahren verfolgt: Das Angebot wird Schritt für Schritt den Anforderungen von regionalen Unternehmen und Arbeitsmarktparametern angepasst. Dieser Weg zahlt sich aus. Im Jobbörsencheck 2026 wurde das Fachkräfteportal erneut als bestes Regionalportal Deutschlands bewertet.
Damit unterstreicht die Plattform ihren Anspruch, Unternehmen im Erzgebirge ein starkes Werkzeug für die Fachkräftegewinnung bereitzustellen. Neue Funktionen, einfache Prozesse und ein klarer Blick auf die Praxis machen das Portal für viele die regionale Wirtschaft zu einem festen Baustein im Recruiting.