Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Gesetzentwurf verabschiedet

Altmaier: Mehr Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze durch Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Kabinett verabschiedet Fachkräftestrategie und Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Heute hat die Bundesregierung ihre Fachkräftestrategie verabschiedet. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland. Nachdem bereits am 6. November 2018 „make-it-in-germany.com“ zum zentralen Informationsportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland ausgebaut wurde, hat die Bundesregierung heute als weitere Maßnahme der Fachkräftestrategie zeitgleich Entwürfe für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung beschlossen.

„Alle, die in jüngster Zeit versucht haben, einen Handwerkstermin zu vereinbaren, wissen, was Fachkräfteengpässe bedeuten. Die deutsche Wirtschaft steht hier vor großen Herausforderungen. Wir brauchen mehr Fachkräfte!“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Mit der Fachkräftestrategie und dem Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz legen wir das Fundament für die Fachkräftesicherung der Zukunft. Dabei ist mir als Bundeswirtschaftsminister besonders wichtig, dass beruflich Qualifizierte einen leichteren Arbeitsmarktzugang nach Deutschland erhalten. Denn die deutsche Wirtschaft braucht nicht nur Akademiker!“

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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert vor allem beruflich Qualifizierten den Arbeitsmarktzugang nach Deutschland. Zukünftig können beruflich Qualifizierte aus Drittstaaten genauso wie Akademiker in allen Berufen arbeiten. Dies ist ein weiterer Schritt zur Gleichstellung von beruflich und akademisch qualifizierten, für die sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie besonders eingesetzt hat. Ergänzt wird das Paket der Bundesregierung durch das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, das klarere Regelungen für die Ausbildungsduldung enthält, diese auf Helferausbildungen ausweitet und darüber hinaus einen neuen Duldungstatbestand für gut integrierte Geduldete schafft.

zur vollständigen Pressemitteilung des BMWi vom 19.12.2018

zur Pressemitteilung des BMAS vom 19.12.2018 "Fachkräftestrategie für einen dauerhaft starken Arbeitsmarkt"

Mehr zum Thema "Ausländische Fachkräfte als Bereicherung für unser Land" (BMI)

Fragen und Antworten rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

„Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Fachkräfte war längst überfällig!“

Minister Martin Dulig zum Entwurf des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes der Bundesregierung

Martin Dulig, Sachsens stellvertretender Ministerpräsident sowie Wirtschafts- und Arbeitsminister, begrüßt das von der Bundesregierung vorgestellte Fachkräfte-Ein-wanderungsgesetz. „Deutschland braucht dringend Fachkräfte. Der demografische Wandel stellt uns vor immer größere Herausforderungen. Die Arbeitslosigkeit wird in Sachsen - so das ifo-Institut heute - im kommenden Jahr deutlich unter 5 Prozent fallen. In den kommenden zehn Jahren werden allein auf dem sächsischen Arbeitsmarkt über 300.000 Erwerbspersonen fehlen, da weniger junge Menschen auf den Arbeitsmarkt kommen als ältere in den verdienten Ruhestand gehen. Allein mit eigenen Auszubildenden, Rückkehrern oder Arbeitslosen wird diese Lücke nicht zu schließen sein. Das nun geplante Gesetz ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Insbesondere die weitere Öffnung des Arbeitsmarktes für Fachkräfte mit Berufsausbildung war längst überfällig und kann uns auch in Sachsen helfen, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen.“

Die Erwerbsmigration aus Drittstaaten soll anhand von zwei Faktoren gesteuert werden: Am wirtschaftlichen Bedarf - eine Fachkraft muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, damit sie langfristig bleiben kann. Und an der entsprechenden Qualifikation. Das heißt, eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation muss einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig und entsprechend anerkannt sein. Eine große Hürde für Fachkräfte mit Berufsausbildung bleibt daher allerdings bestehen, weil es weltweit kaum Länder gibt, die über ein der deutschen dualen Berufsausbildung vergleichbares System verfügen. Die Möglichkeiten zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen müssen daher weiter optimiert werden. Außerdem sollten Ausbildungskooperationen mit Drittstaaten auf- und ausgebaut werden. Auch hier bieten das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beziehungsweise die Eckpunkte der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten geeignete Ansätze.

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zur vollständigen Medieninformation des SMWA vom 19.12.2018