Bundesrat stimmt vereinfachtem Arbeitsmarktzugang für britische Staatsangehörige zu

Der Bundesrat hat am 18.12.2020 einer Verordnung zum aufenthaltsrechtlichen Status britischer Staatsangehöriger in Deutschland ab dem 01.01.2021 zugestimmt.

Einreise und Arbeitsmarktzugang

Sie regelt den Arbeitsmarktzugang und die visumfreie Einreise für britische Staatsangehörige nach Ende des Brexit-Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2020.

Gleiche Privilegierung wie Kanada und USA

Britinnen und Briten, die ab dem 1. Januar 2021 nach Deutschland einreisen, können unter erleichterten Bedingungen einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Hierfür wird das Vereinigte Königreich in die Liste der privilegierten Staaten aufgenommen, deren Staatsangehörige jede Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation ausüben dürfen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Beschäftigungsbedingungen und zudem, ob vergleichbare inländische Arbeitsuchende zur Verfügung stehen. Denselben Arbeitsmarktzugang gibt es bereits für Staatsangehörige anderer Industrienationen, wie z. B. Japan, Kanada oder den USA.

Erleichterte Erwerbszuwanderung

Britische Staatsangehörige können auch dann visumfrei einreisen, wenn sie sich längerfristig in Deutschland aufhalten wollen. Der erforderliche Aufenthaltstitel soll im Inland eingeholt werden können. Dieses aufenthaltsrechtliche Privileg gibt es ebenfalls bereits für andere Industriestaaten wie z. B. USA oder Kanada. Dies soll insbesondere die Erwerbszuwanderung erleichtern.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann die Regierungsverordnung wie geplant in Kraft treten.

Das Welcome Center Erzgebirge berät Sie auf Wunsch auch individuell zu Themen der Beschäftigung von Drittstaatangehörigen - Vereinbaren Sie hierfür telefonisch unter 03733/145-109 oder per E-Mail an kocksch@wfe-erzgebirge.de einen Beratungstermin.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 18.12.2020