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Zunächst ist wichtig, ob Ihre Berufsausbildung mit einem deutschen Beruf vergleichbar ist. Für bestimmte Berufe, z. B. im medizinischen Bereich, benötigen Sie eine offizielle Anerkennung. In vielen Berufen können Sie jedoch sofort arbeiten, wenn Sie eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Häufig ist jedoch die freiwillige Prüfung Ihrer Berufsausbildung oder Ihrer beruflichen Erfahrungen sinnvoll. Die regionalen Kammern führen dazu kostenfreie Erstberatungen durch.