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Zunächst sollte geklärt werden, ob der ausländische Berufsabschluss adäquat zum ausgeschriebenen Stellenprofil sowie grundsätzlich mit einem deutschen Beruf vergleichbar ist. Ein formales Anerkennungsverfahren ist in einem reglementierten Beruf erforderlich. Zuwanderer mit einer nicht reglementierten Ausbildung können bei vorliegender Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sofort eingestellt werden. Jedoch ist auch die freiwillige Prüfung von Berufsabschluss oder beruflicher Erfahrungen möglich. Die regionalen Kammern führen dazu kostenfreie Erstberatungen durch.