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Entscheidend dafür ist zunächst das Herkunftsland. Einen Informationsüberblick finden Sie hier.
Angehörige der EU-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit grundsätzlich uneingeschränkt nach Deutschland einreisen und hier arbeiten.
Familienangehörige aus Drittstaaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung und müssen dafür im Herkunftsland ein Visum beantragen.
Voraussetzungen für den Familiennachzug:
Der nachziehende Partner erhält mit dem Aufenthaltstitel zum Familiennachzug automatisch das Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Er darf also ebenfalls in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.