Ein Familienmitglied arbeitet und lebt bereits in Deutschland. Unter welchen Voraussetzungen können weitere Familienangehörige immigrieren?

Entscheidend dafür ist zunächst das Herkunftsland. Einen Informationsüberblick finden Sie hier.

Angehörige der EU-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit grundsätzlich uneingeschränkt nach Deutschland einreisen und hier arbeiten.

Familienangehörige aus Drittstaaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung und müssen dafür im Herkunftsland ein Visum beantragen.


Voraussetzungen für den Familiennachzug:

  • die aufnehmende Person muss über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Erlaubnis Daueraufenthalt-EU, Niederlassungserlaubnis)
  • die aufnehmende Person muss für sich und die Familienangehörigen ausreichenden Wohnraum, Krankenversicherungsschutz und den Lebensunterhalt nachweisen bzw. sichern können
  • nachziehende Personen müssen vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen (Ausnahmen sind möglich)
  • nachziehende Ehe- bzw. Lebenspartner müssen in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein

Der nachziehende Partner erhält mit dem Aufenthaltstitel zum Familiennachzug automatisch das Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Er darf also ebenfalls in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.


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