Benötigt der potenzielle Mitarbeiter einen Aufenthaltstitel/ eine Arbeitserlaubnis?

Je nach Herkunftsland des Zuwanderers bestehen verschiedene Wege der Einreise nach Deutschland und einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung. Über den Aufenthalt entscheidet die örtliche Ausländerbehörde. In diesem Prozess muss aber auch geprüft werden, ob die Qualifikation Ihrer gewünschten Fachkraft ein besonderer Mangelberuf ist. Dann wird i. d. R. eine Arbeitserlaubnis erteilt. Zuwanderer aus EU-Staaten benötigen lediglich eine Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt.


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