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Ihre Einreisemöglichkeiten nach Deutschland und die Aussichten auf eine langfristige Aufenthaltsberechtigung sind abhängig davon, aus welchem Staat Sie kommen.
Über den Aufenthalt entscheidet die örtliche Ausländerbehörde. Dabei wird auch geprüft, ob Ihre ausländische Berufsausbildung in Deutschland ein besonderer Mangelberuf ist. In dem Fall wird in der Regel eine Arbeitserlaubnis erteilt. Kommen Sie aus einem EU-Staat, müssen Sie sich lediglich beim zuständigen Einwohneramt anmelden.