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Angehörige der EU-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können grundsätzlich ohne Visum nach Deutschland einreisen. Im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit haben sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen. Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, muss aber rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung beantragt werden. Ansprechpartner ist die örtliche Ausländerbehörde im Landkreis oder der Stadt.
Angehörige aus allen übrigen Staaten müssen vor der Einreise bei ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft im Herkunftsland) ein Visum beantragen.