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Angehörige der EU-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können grundsätzlich ohne Visum nach Deutschland einreisen. Aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit können sie uneingeschränkt in Deutschland arbeiten.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie müssen aber rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung beantragen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Ansprechpartner ist die örtliche Ausländerbehörde im Landkreis oder der Stadt.
Angehörige aus allen übrigen Staaten müssen vor der Einreise bei ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft im Heimatland) ein Visum beantragen.