Aufenthalt und Arbeitserlaubnis


Sie möchten einen interessanten Job im Erzgebirge annehmen? Im Onlineportal „Make it in Germany“ erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen.
Informationen zum Aufenthalt in Deutschland bietet außerdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Auf der Webseite www.zuwanderung.sachsen.de informiert Sachsen über die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitskräfte, die neu in der Region sind. Hier können Sie auch individuell klären, ob und welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen.
Wer in Deutschland arbeiten möchte, braucht in den meisten Fällen eine Arbeitserlaubnis. Darüber können Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit informieren.
Arbeiten in Deutschland- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Weitere Informationen bieten auch folgende Infoblätter des IQ Netzwerkes Sachsen:
- Fakten zum Arbeitsmarktzugang allgemein
- Fakten zu Aufenthalt und Arbeitserlaubnis
- Ablauf des Arbeitserlaubnisverfahrens
- Definition Angehörige von Drittstaaten
Für Fachkräfte aus den Westbalkanstaaten
Seit Anfang 2016 gibt es für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegovina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien) vereinfachte Regelungen, um eine Erlaubnis für Wohnen und Arbeiten in Deutschland zu erhalten.