Exkurs: Familienzusammenführung
Partner/in, Kinder oder sonstige Familienangehörige nachholen
Die Entscheidung, nach Deutschland zu ziehen, betrifft oft die ganze Familie. Sie möchten langfristig in Deutschland arbeiten und nun ihre Familie nachholen? Welche Regelungen für die Zusammenführung von Familien in Deutschland gelten, erfahren Sie hier.
Der Freistaat Sachsen bietet die wichtigsten Informationen zum Familiennachzug im Überblick.
Auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie sich zum Familiennachzug informieren.
Häufige Fragen
Welche Familienangehörige können durch Familiennachzug legal nach Deutschland einreisen?
Regelungen zur Familienzusammenführung gibt es zunächst für die Kernfamilie (Ehepartner/-in und minderjährige Kinder). Sonstige Familienangehörige, wie Geschwister oder Eltern können nur im Ausnahmefall nachziehen, wenn eine außerordentliche Härte (z. B. Pflegebedürftigkeit) besteht.
Ein Familienmitglied arbeitet und lebt bereits in Deutschland. Wie können weitere Familienangehörige nachkommen?
Entscheidend dafür ist zunächst das Herkunftsland. Einen Informationsüberblick finden Sie hier.
Angehörige der EU-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit grundsätzlich uneingeschränkt nach Deutschland einreisen und hier arbeiten.
Familienangehörige aus Drittstaaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung und müssen dafür im Herkunftsland ein Visum beantragen.
Voraussetzungen für den Familiennachzug:
- die aufnehmende Person muss über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Erlaubnis Daueraufenthalt-EU, Niederlassungserlaubnis)
- die aufnehmende Person muss für sich und die Familienangehörigen ausreichenden Wohnraum, Krankenversicherungsschutz und den Lebensunterhalt nachweisen bzw. sichern können
- nachziehende Personen müssen vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen (Ausnahmen sind möglich)
- nachziehende Ehe- bzw. Lebenspartner müssen in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein
Der nachziehende Partner erhält mit dem Aufenthaltstitel zum Familiennachzug automatisch das Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Er darf also ebenfalls in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.
Weitere Informationen
- Broschüre „Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ mit sehr guten Detailinformationen zu Voraussetzungen, Antragstellung sowie Unterstützungsleistungen
- Informationsblatt „Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug“
- Checkliste „Erforderliche Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug“
- Aufenthaltsgesetz, Abschnitt 6, Aufenthalt aus familiären Gründen