Exkurs: Familienzusammenführung

Partner/in, Kinder oder sonstige Familienangehörige nachholen

Die Entscheidung, nach Deutschland zu ziehen, betrifft oft die ganze Familie. Sie möchten langfristig in Deutschland arbeiten und nun ihre Familie nachholen? Welche Regelungen für die Zusammenführung von Familien in Deutschland gelten, erfahren Sie hier.

Der Freistaat Sachsen bietet die wichtigsten Informationen zum Familiennachzug im Überblick.

Auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie sich zum Familiennachzug informieren.


Häufige Fragen

Welche Familienangehörige können durch Familiennachzug legal nach Deutschland einreisen?

Regelungen zur Familienzusammenführung gibt es zunächst für die Kernfamilie (Ehepartner/-in und minderjährige Kinder). Sonstige Familienangehörige, wie Geschwister oder Eltern können nur im Ausnahmefall nachziehen, wenn eine außerordentliche Härte (z. B. Pflegebedürftigkeit) besteht.

Ein Familienmitglied arbeitet und lebt bereits in Deutschland. Wie können weitere Familienangehörige nachkommen?

Entscheidend dafür ist zunächst das Herkunftsland. Einen Informationsüberblick finden Sie hier.

Angehörige der EU-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit grundsätzlich uneingeschränkt nach Deutschland einreisen und hier arbeiten.

Familienangehörige aus Drittstaaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung und müssen dafür im Herkunftsland ein Visum beantragen.

Voraussetzungen für den Familiennachzug:

  • die aufnehmende Person muss über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Erlaubnis Daueraufenthalt-EU, Niederlassungserlaubnis)
  • die aufnehmende Person muss für sich und die Familienangehörigen ausreichenden Wohnraum, Krankenversicherungsschutz und den Lebensunterhalt nachweisen bzw. sichern können
  • nachziehende Personen müssen vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen (Ausnahmen sind möglich)
  • nachziehende Ehe- bzw. Lebenspartner müssen in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein

Der nachziehende Partner erhält mit dem Aufenthaltstitel zum Familiennachzug automatisch das Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Er darf also ebenfalls in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.


Weitere Informationen


Kristin Kocksch

Telefon: +49 3733 145 109
kocksch@wfe-erzgebirge.de

Nora Bräuer

Telefon: +49 3733 145 165
braeuer@wfe-erzgebirge.de

Kathrin Stellmacher

Telefon: +49 3733 145 161
stellmacher@wfe-erzgebirge.de

Sara Unger

Telefon: +49 3733 145 162
unger@wfe-erzgebirge.de

Theresia Wanke

Telefon: +49 3733 145 160
wanke@wfe-erzgebirge.de

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Gemeinsam strukturieren wir mit Ihnen die mögliche Unterstützung für Familienangehörige und den Familiennachzug. Wir bieten Ihnen Informationen im Überblick und stellen für Sie Kontakte zu Behörden im Erzgebirgskreis her.


Ihr Kontakt

Kristin Kocksch

Telefon: +49 3733 145 109
kocksch@wfe-erzgebirge.de

Nora Bräuer

Telefon: +49 3733 145 165
braeuer@wfe-erzgebirge.de

Kathrin Stellmacher

Telefon: +49 3733 145 161
stellmacher@wfe-erzgebirge.de

Sara Unger

Telefon: +49 3733 145 162
unger@wfe-erzgebirge.de

Theresia Wanke

Telefon: +49 3733 145 160
wanke@wfe-erzgebirge.de

Ihr Kontakt zu unseren Partnern in Behörden und Fachstellen im Erzgebirgskreis


Ausländerbehörde

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Ordnungsangelegenheiten
Sachgebiet Migration und Personenstandswesen
Paulus-Jenisius-Straße 43
D-09456 Annaberg-Buchholz

Kontakt:
Sachgebietsleiter Herr Enrico Müller
Telefon: +49 3733 831-5200
Fax: +49 3733 831-855200
E-Mail: kreispolizeibehoerde@kreis-erz.de
www.kreis-erz.de