Einreise

Sie haben einen interessanten Job im Erzgebirge gefunden
und ein verbindliches Arbeitsplatzangebot von einem deutschen Arbeitgeber?

Hier finden Sie Informationen zum Visum für Deutschland,
zu Einreise-Bestimmungen, Antragsformulare sowie Kontakte in Ihrem Heimatland:


Exkurs Familienzusammenführung

Sie möchten langfristig in Deutschland arbeiten und nun Ihre Familie nachholen?
Welche Regelungen für die Zusammenführung von Familien in Deutschland gelten, erfahren Sie hier.


Häufige Fragen

Aus welchem Herkunftsland werden Sie nach Deutschland einreisen? Wird ein Visum benötigt?

Angehörige der EU-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können grundsätzlich ohne Visum nach Deutschland einreisen. Aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit können sie uneingeschränkt in Deutschland arbeiten.

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie müssen aber rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung beantragen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Ansprechpartner ist die örtliche Ausländerbehörde im Landkreis oder der Stadt.

Angehörige aus allen übrigen Staaten müssen vor der Einreise bei ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft im Heimatland) ein Visum beantragen.

Welches Visum benötigen Sie?

Je nachdem, zu welchem Zweck Sie nach Deutschland einreisen wollen, gibt es unterschiedliche Arten von Visa. Wenn Sie zum Arbeiten nach Deutschland kommen, müssen Sie dafür ein entsprechendes Arbeitsvisum beantragen. Außerdem gibt es unter Anderem Visa zur Ausbildung, für ein Praktikum oder zur Arbeitsplatzsuche. Auch die Qualifikation kann wichtig sein.

Weitere Informationen

Wie können Sie ein Visum beantragen? Wie läuft der Visum- und Einreiseprozess ab? Welche Unterlagen sind nötig? Welche Gebühren fallen?

Eine interaktive Übersicht zeigt den Weg nach Deutschland vom Visum bis zur Einreise. Informationen zu Visumgebühren, Bearbeitungsdauer sowie notwendige mehrsprachige Antragsunterlagen gibt es auch beim Auswärtigen Amt.

Mehr Fragen


Kristin Kocksch

Telefon: +49 3733 145 109
kocksch@wfe-erzgebirge.de

Nora Bräuer

Telefon: +49 3733 145 165
braeuer@wfe-erzgebirge.de

Kathrin Stellmacher

Telefon: +49 3733 145 161
stellmacher@wfe-erzgebirge.de

Sara Unger

Telefon: +49 3733 145 162
unger@wfe-erzgebirge.de

Theresia Wanke

Telefon: +49 3733 145 160
wanke@wfe-erzgebirge.de

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Gemeinsam mit Ihnen strukturieren wir Voraussetzungen und Möglichkeiten, wie Sie nach Deutschland einreisen oder ein Visum erhalten können. Wir informieren Sie und vermitteln Ihnen Kontakte zu Behörden im Erzgebirgskreis.


Ihr Kontakt

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Ihr Kontakt zu unseren Partnern in Behörden und Fachstellen im Erzgebirgskreis


Ausländerbehörde

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Ordnungsangelegenheiten
Sachgebiet Migration und Personenstandswesen
Paulus-Jenisius-Straße 43
D-09456 Annaberg-Buchholz

Ansprechpartner:
Sachgebietsleiter Herr Enrico Müller
Telefon: +49 3733 831-5200
Fax: +49 3733 831-855200
E-Mail:
kreispolizeibehoerde@kreis-erz.de
www.kreis-erz.de


Agentur für Arbeit

Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz
Ansprechpartner:
Frau Cornelia Rosch (Arbeitgeber-Service Annaberg und Marienberg)
Frau Heike Leupolt (Arbeitgeber-Service Aue-Schwarzenberg und Stollberg)
bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner

Außerdem können Sie die Dienstleistungen des „Internationalen Personalservice“  der Bundesagentur für Arbeit nutzen:

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Internationaler Personalservice (IPS)
Henriette-Heber-Straße 6,
01069 Dresden

Kontakt:
Teamleiterin Andrea Degenkolbe
E-Mail:
ZAV-IPS-Sachsen@arbeitsagentur.de